FAQ

Wir beantworten Ihre Fragen

Die Überweisung wird nach der Generalversammlung zum Ende des Kalenderjahres ausgeführt.

1. Kopie der ersten drei Seiten des notariellen Kaufvertrags

2. Stände der Wärmemengenzähler
Einfamilienhaus: Wärmemengenzähler
Mehrfamilienhaus: Wärmemengenzähler und Warmwasser-Zähler

3. Tag der Übergabe der Liegenschaft (Beginn des Abrechnungszeitraums)

4. Kontaktdaten (Adresse, Telefon-Nummer, E-Mail-Adresse)

Ja, die Nummer lautet: 0170 – 56 19 840

Auch wenn in den einzelnen Häusern durch die Fernwärmeversorgung keine Brenner vorhanden sind, sollten Sie die Anlage regelmäßig von einer Fachkraft überprüfen und warten lassen. Dies umfasst vor allem eine Funktionsprüfung der Rücklauftemperaturbegrenzer und Warmwasserboiler sowie die Reinigung der Schmutzfangsiebe.

Wir sind für Sie da

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